Die Kündigung versetzt vielen Mitarbeitern erst einmal einen Schock. Egal, ob sich die Kündigung schon länger angekündigt hat oder wie der Blitz aus heiterem Himmel kommt: Die Gefühle sind zumeist von einer Mischung aus Wut, Trauer und Existenzangst bestimmt.
Wenn Sie jetzt einen kühlen Kopf bewahren, werden Sie das Beste aus dieser Situation herausholen!
Steht mir eine Abfindung zu?
Bis auf wenige Ausnahmen besteht kein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung. Das heißt aber noch lange nicht, dass Sie leer ausgehen! Ob und in welcher Höhe Sie eine Abfindung erhalten, hängt im Wesentlichen vom Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts und von den komplexen Rechtsfragen ab, die im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung zu klären sind.
Wenn Sie nichts unternehmen, werden Sie auch nichts erhalten!
Wie soll ich reagieren?
Wenn der erste Schreck vorüber ist, sollten Sie zügig einen im Arbeitsrecht versierten Anwalt aufsuchen. Er wird die rechtliche Situation durchleuchten und gemeinsam mit Ihnen einen Plan für das weitere Vorgehen entwickeln. Nicht in jedem Fall ist ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht sinnvoll. Eine außergerichtliche Lösung kann unter Umständen schneller und kostengünstiger für Sie sein. Hierzu ist eine individuelle Einschätzung der Gesamtsituation unerlässlich.
Erfahrene Arbeitsrechtler wissen, wie man mit Arbeitgebern, Geschäftsführern und Personalleitern verhandelt!
Versäumen Sie keine Fristen: 3 Tage, 1 Woche, 3 Wochen!
Vermeiden Sie Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld und melden Sie sich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt.
Enthält die Kündigung einen Formfehler, kann sie gegebenenfalls innerhalb einer Woche zurückgewiesen werden. Je nach den Umständen, kann die Zurückweisung in Ausnahmefällen auch noch nach 10 bis 14 Tagen erfolgen.
Wenn keine schnelle Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen ist, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, ist die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis unwiederbringlich verloren.
Es ist daher wichtig, dass Sie schnellstmöglich Kontakt zu Ihrem Anwalt aufnehmen!
Lohnt sich für mich eine Kündigungsschutzklage?
Kommt es zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht, muss der Arbeitgeber die Gründe, die aus seiner Sicht zu der Kündigung geführt haben, genau darlegen können. Ihr Anwalt wird zumeist nach dem ersten Gespräch mit Ihnen eine Einschätzung vornehmen können, ob ausreichende Kündigungsgründe vorliegen. Von dieser Einschätzung hängt das weitere strategische Vorgehen maßgeblich ab.
In diesem Zusammenhang sollten auch unbedingt die voraussichtlichen Kosten und der voraussichtliche Nutzen des weiteren Vorgehens erörtert werden. Gegebenenfalls wird sich Ihr Anwalt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer in Verbindung setzen und Ihren Versicherungsschutz klären.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung dürfen die gesetzlichen Kosten für die anwaltliche Erstberatung maximal 226,10 € betragen!
Wie lange dauert das alles?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht sind die Verfahren nach etwa 4 bis 8 Monaten beendet. Wenn ein Kündigungsschutzverfahren nach Berufung gegen das erste Urteil und Revision gegen das zweite Urteil allerdings durch alle Instanzen (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) geführt werden muss, können etwa 3 Jahre bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung vergehen.
Aber keine Angst: Die allermeisten Kündigungsprozesse enden mit einem Vergleich im Gütetermin. Dieser Termin findet 2 bis 4 Wochen nach Einreichen der Kündigungsschutzklage statt. Hintergrund ist, dass beide Seiten oft kein wirkliches Interesse daran haben, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und zum Tagesgeschäft überzugehen, nachdem man sich erst einmal vor Gericht gestritten hat. Anstatt langwierig zu klären, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht, zahlt der Arbeitgeber bei einem Vergleich an den Mitarbeiter eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der Mitarbeiter akzeptiert seine Entlassung. Anders formuliert: Der Arbeitgeber kauft sich von dem Prozessrisiko frei, nach Beendigung des Instanzenzuges für mehrere Jahre den Lohn nachzuzahlen; der Arbeitnehmer entgeht dem Prozessrisiko, am Ende neben seinem Job auch die Chance auf eine Abfindung verloren zu haben.
Nach Erhalt der Kündigung ist der Spuk also häufig schon nach 2 Monaten beendet!
Ist ein Vergleich immer sinnvoll?
Auch wenn die meisten Verfahren vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich enden, ist dies nicht immer die beste Lösung. Es kann durchaus gute Gründe geben, sich an den Arbeitsplatz zurück zu klagen. Notfalls durch alle Instanzen.
In jedem Falle sollte das Für und Wider mit Hilfe fundierter Rechtsberatung gut abgewogen werden.