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Verkehrsstrafen /Verkehrsordnungswidrigkeiten
Ob man Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Straßenverkehr zur Last legt, es gilt immer:
“Sie haben das Recht zu schweigen!”
Unabhängig von der Frage, ob man den Verkehrsverstoß begangen hat, ist es stets ratsam, zuvor einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Nur so bleibt gewährleistet, dass die Rechte des Beschuldigten/Betroffenen gewahrt bleiben. Insbesondere ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, dafür zu Sorgen, dass entlastende Umstände Eingang in die Ermittlungsakte finden.
Im Falle des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit reicht der Tätigkeitsbereich des Verkehrsanwalts von der Überprüfung der Messverfahrens bis zur Vermeidung eines Fahrverbotes.
Insbesondere der Bereich des Verkehrsstraftaten ist besonders sensibel. Viele Verkehrsstraftaten führen entsprechend § 69 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis. So kann schon das Verursachen eines Verkehrsunfalls mit einem nicht unerheblichen Sachschaden auf Grund eines eingetretenen Sekundenschlafs zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.