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Nachts auf der Autobahn mit 125 km/h in einer Tempo-80-Zone geblitzt worden oder war die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot? Schnell drohen hier nicht nur Punkte, sondern auch ein Fahrverbot. Hier gilt es einiges zu prüfen, so etwa ob die formalen Voraussetzungen des sogenannten standardisierten Messverfahrens eingehalten wurden oder ob der Mandant tatsächlich Täter der Ordnungswidrigkeit war.

Selbst wenn ein Fahrverbot nicht abzuwenden ist, so wird der Anwalt darauf hinwirken, dass das Fahrverbot zu einem Zeitpunkt abgeleistet werden kann, zu dem es dem Mandanten am wenigsten Probleme bereitet.

Auch müssen wir in letzter Zeit beobachten, dass verstärkt Handyverstöße zur Anzeige gebracht werden.