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So verbraucherfreundlich die Gesetzgebung seit 2002 geworden ist, so schwierig ist sie für den Laien zu verstehen. Beim Autokauf geht es oftmals um die Frage, welche Gewährleistungsrechte habe ich und wie mache ich diese richtig geltend. Oftmals werden Verbraucher von Fahrzeugverkäufern durch Verweis auf Garantiebedingungen in die Irre geführt, da diese Garantiebedingungen wenig mit den gesetzlichen Gewährleistungsrechten zu tun haben. Umfasst eine Garantie einen am Fahrzeug auftretenden Fehler nicht, so muss der Verkäufer diesen Mangel unter Umständen trotzdem beheben. Je früher in solchen Fällen ein Anwalt konsultiert wird, desto größer ist die Möglichkeit, Schaden vom Mandanten abzuwenden.