Jens Imhoff hat sich als Fachanwalt für Mietrecht auf die Beendigung von Mietverhältnissen spezialisiert.

Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist für den juristischen Laien kaum noch zu überblicken. Die Kenntnis der Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung ist aber für Mieter und Vermieter von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.

Wohnraum-Mietrecht

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs bedarf genauer Kenntnisse, wann ein von den Gerichten anerkannter Eigenbedarf vorliegt und wer für sich oder für andere Eigenbedarf geltend machen kann. Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs (Mietschulden) sollte sehr genau berechnet werden, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Mietzahlungen gefehlt haben. Die präzise Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung hilft dem Vermieter, sich schnell, effektiv und möglichst kostengünstig von einem säumigen Mieter zu trennen oder eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen. Andererseits können dem Mieter fundierte Kenntnisse im Mietrecht buchstäblich das Dach über dem Kopf retten.

Gewerberaum-Mietrecht

Einen Schwerpunkt unserer Beratungspraxis bildet die vorzeitige Beendigung von gewerblichen Mietverhältnissen. Gewerbliche Mietverträge werden häufig mit einer festen Laufzeit von mehreren Jahren abgeschlossen. Wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung dann aber anders als anfangs erwartet gestaltet, ist eine möglichst kurzfristige Beendigung häufig der einzige Ausweg. Hier kann eine genaue Prüfung des Mietvertrages auf eventuelle Formfehler – wie sie in der Praxis häufig anzutreffen sind – die wirtschaftliche Existenz retten; denn diese eröffnen oftmals eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit.